〡 anlage 1 gerichtskostengesetz
Anlage 1 GKG Kostenverzeichnis ~ 1 Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nummer 1 ist in jedem Rechtszug und für jeden Kostenschuldner nach § 28 Abs 1 GKG gesondert zu berechnen Gesamtschuldner gelten als ein Schuldner Die Dokumentenpauschale ist auch im erstinstanzlichen Musterverfahren nach dem KapMuG gesondert zu berechnen
Anlage 1 GKG Einzelnorm ~ 1 Nicht erhoben werden Beträge die an ehrenamtliche Richter § 1 Abs 1 Satz 1 Nr 2 JVEG gezahlt werden 2 Die Beträge werden auch erhoben wenn aus Gründen der Gegenseitigkeit der Verwaltungsvereinfachung oder aus vergleichbaren Gründen keine Zahlungen zu leisten sind
Anlage 2 GKG Einzelnorm ~ Fundstelle BGBl I 2014 217 Streitwert bis € Gebü € Streitwert bis € Gebü € 500
Anlage 1 GKG zu § 3 Abs 2 Kostenverzeichnis ~ Gliederung Teil 1 Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten Hauptabschnitt 1 Mahnverfahren Hauptabschnitt 2 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug Unterabschnitt 1 Verfahren vor dem Amts oder Landgericht Unterabschnitt 2 Verfahren
Anlage 1 GKG Kostenverzeichnis ~ Zu Anlage 1 Geändert durch G vom 15 7 2013 BGBl I S 2379 10 10 2013 BGBl I S 3786 8 7 2014 BGBl I S 890 29 6 2015 BGBl I S 1042 10 12 2014 BGBl I S 2082 21 12 2015 BGBl I S 2525 17 2 2016 BGBl I S 203 21 11 2016 BGBl I S 2591 13 4 2017 BGBl I S 872 5 6 2017 BGBl I S 1476 und 5 7 2017 BGBl I S 2208
Gerichtskostengesetz Anlage 1 zu § 3 Abs 2 ~ Gerichtskostengesetz Anlage 1 zu § 3 Abs 2 Kostenverzeichnis Recherchieren Sie kostenfrei in wichtigen Gesetzen und Verordnungen des Bundes Wir stellen Ihnen hier die aktuell gültigen Fassungen zur Verfügung
Text GKGGerichtskostengesetz Anlage 1 Teil 1 ~ 15 1642 1 Beendigung des gesamten Verfahrens ohne Entscheidung Die Gebühen 1640 und 1641 ermäßigen 2 sich auf 1 Die Gebühr ermäßigt sich auch im Fall der Zurücknahme des Antrags vor Ablauf des Tages an dem die Entscheidung der Geschäftsstelle übermittelt wird
Nr 1211 KV GKG Rechtsanwalt Darmstadt ~ gemäß Anlage 2 zu § 34 Absatz 1 Satz 3 Kostenverzeichnis Kostenverzeichnis gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs 2 zum Gerichtskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27
Anlage 1 GNotKG Einzelnorm ~ 1 Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nummer 1 ist in gerichtlichen Verfahren in jedem Rechtszug bei Dauerbetreuungen und pflegschaften in jedem Kalenderjahr und für jeden Kostenschuldner nach § 26 Abs 1 GNotKG gesondert zu berechnen Gesamtschuldner gelten als ein Schuldner
By : andi